Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.
Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.
Ländliche Räume?
Die Projekte können nnicht überall umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.
Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:
Wer kann einen Antrag stellen ?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe und eingetragene gemeinnützige Vereine.
Was sind Kleinprojekte ?
Kleinprojekte umfassen Kosten von 1.000 € bis maximal 10.000 € (Brutto).
Wie hoch ist die Förderung ?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Was wird gefördert ?
eingetragene gemeinnützige Vereine:
Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen
Erwerb von Ausstattung
Gestaltung von Homepages uns Apps
Erwerb von Multimediatechnik
Städte und Gemeinden sowie kommunale Eigenbetriebe:
Was wird nicht gefördert
Förderinhalte: Gestaltung und/oder Produktion von kostenlosen Präsentations-/Informationsmedien, bspw. Flyer, Broschüren, Chroniken und Schautafeln
Zuschüsse: Mind. 2.000 €, max. 8.000 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 €
Fördersatz: 80 %
Gesamtbudget: 15.000 €
Einreichfrist: 03.02.2025, 12 Uhr (ohne Nachreichfrist)
Auswahl: bis 13.02.2025 im schriftlichen Umlaufverfahren
Umsetzungszeit: 14.02.2025 - 14.11.2025 inkl. Abrechnung bei uns, anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.
1. Offizieller Projektaufruf für eingetragene gemeinnützige Vereine mit Auswahlkriterien
(UNBEDINGT LESEN!)
Förderinhalte:
Zuschüsse: Mind. 2.000 €, max. 8.000 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 €
Fördersatz: 80 %
Gesamtbudget: 35.000 €
Einreichfrist: 03.03.2025, 12 Uhr (ohne Nachreichfrist)
Auswahl: 15.04.2025 in öffentlicher Sitzung
Umsetzungszeit: 18.04. - 14.11.2025, inkl. Abrechnung bei uns, anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.
2. Offizieller Projektaufruf für eingetragene gemeinnützige Vereine
(UNBEDINGT LESEN!)
Förderinhalte:
Zuschüsse: Mind. 1.000 €, max. 6.400 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 8.000€
Fördersatz: 80 %
Gesamtbudget: 115.000 €
Einreichfrist: 03.03.2025, 12 Uhr (ohne Nachreichfrist)
Auswahl: 15.04.2025 in öffentlicher Sitzung
Umsetzungszeit: 18.04. - 14.11.2025 inkl. Abrechnung bei uns, anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.
Offizieller Projektaufruf für Städte und Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe
(UNBEDINGT LESEN!)
Fragen oder Hinweise?
Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.
Das Sächsische Ministerium für Regionalentwicklung hat eine eigene Broschüre zum Regionalbudget in Sachsen erstellt, darunter als gutes Beispiel auch ein Projekt aus Mülsen.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die
Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.