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F1
Förderung von investiven Vorhaben zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende* Gebäude.
*Ortsbildprägend ist ein Gebäude, wenn es an zentraler Stelle steht, oder an einer Sichtachse, oder wenn es den Ortsrand prägt oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles (Mehrseithof) ist. Die Einschätzung nimmt die jeweilige Kommune in einer entsprechenden Stellungnahme vor (s.u.).
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
natürliche Personen | 40 % | 75.000 € |