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Einheitskosten Gebäude

für Umnutzungen oder umfassende Sanierungen von Gebäuden

Anwendung

  • Einheitskosten Gebäude werden angewandt bei Umnutzungen (tatsächliche Nutzungsänderung mit Baugenehmigung) oder vollständigen Sanierungen mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz.
  • Im Ergebnis muss ein beheizbarer Massivbau (einschließlich Fachwerk- oder Umgebindehäuser) entstehen.

Einheitskosten Gebäude können dabei für verschiedene Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen, touristische Beherbergung oder Bürogebäude und Sozialeinrichtungen zur Anwendung kommen.

NEU: Ab 2023 können auch öffentliche AuftraggeberInnen diese EInheitskosten nutzen.

 

WICHTIG: Grundsätzlich gibt es keine Wahlmöglichkeit, ob die förderfähigen Kosten mit den Einheitskosten oder einer DIN 276 berechnet werden. Wenn eine umfassende Sanierung/Umnutzung vorliegt, müssen die Einheitskosten verwendet werden.

Benötigt wird in jedem Fall eine bauvorlageberechtigte Person.



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