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Bau
Einheitskosten Gebäude können dabei für verschiedene Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen, touristische Beherbergung oder Bürogebäude und Sozialeinrichtungen zur Anwendung kommen.
NEU: Ab 2023 können auch öffentliche AuftraggeberInnen diese EInheitskosten nutzen.
WICHTIG: Grundsätzlich gibt es keine Wahlmöglichkeit, ob die förderfähigen Kosten mit den Einheitskosten oder einer DIN 276 berechnet werden. Wenn eine umfassende Sanierung/Umnutzung vorliegt, müssen die Einheitskosten verwendet werden.
Benötigt wird in jedem Fall eine bauvorlageberechtigte Person.