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Projektförderung « E2
a) Investive und nicht investive Vorhaben zur Aufwertung und Pflege von Landschaftsstrukturen und Landschaftselementen außerorts sowie Begrünungen von öffentlichen innerörtlichen Bereichen; Achtung: Verwendung mind. heimischer Pflanzen lt. Floraatlas Sachsen bei innerörtlichen Vorhaben, gebietseigene Pflanzen außerorts.
b) Gebäudebegrünung
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
a), öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, landw. Betriebe, Kirchgemeinden als öff. rechtlich. Körperschaft
2) alle |
80% bei nicht NE-Vorhaben +
bei Vorhaben, die der Richtlinie NE/2023 und der Nachfolgerichtlinie zuordenbar sind, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der
Förderung einschließlich der Festbetragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten der RL NE/2023 und der Nachfolgerichtlinie
80% |
nicht investiv: 200.000 € investiv: 50.000 €
investiv: 50.000 € |
a) Eigenanstellung: Stellenbeschreibung und Erklärung zur Eingruppierung und möglichen Verstetigungsmöglichkeiten
b) bei Fremdvergabe: Stellenbeschreibung sowie 3 Angebote zur Kostendarstellung, bzw. Kostenplausibilisierung bei kommunalen AntragstellerInnen
jeweils: Dokumentation des Stellenbesetzungsverfahren mit Auszahlungsantrag