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Vorhaben zur Förderung von Kunst und Kultur, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dient, durch u.a. Anschaffungen von Ausstattung, Mobilität für BesucherInnen und Einrichtungen, barrierefreie Angebote, zielgruppenspezifische Angebote, Machbarkeitsstudien und Konzepte, Digitalisierungen, Projektförderung, Projektmanagements.
Bei Projektmanagements kommen die Einheitskosten für Personal nach der FRL/LEADER 2023 zur Anwendung.
Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, KMU (kleine mittelständige Unternehmen), Kirchgemeinden |
80 % | 200.000 € |
a) Eigenanstellung: Stellenbeschreibung und Erklärung zur Eingruppierung und möglichen Verstetigungsmöglichkeiten
b) bei Fremdvergabe: Stellenbeschreibung sowie 3 Angebote zur Kostendarstellung, bzw. Kostenplausibilisierung bei kommunalen AntragstellerInnen
jeweils: Dokumentation des Stellenbesetzungsverfahren mit Auszahlungsantrag