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D3.1

Schaffung und Aufwertung von Aufenthaltsbereichen im öff. Raum

Wir fördern:

Gefördert werden bauliche barrierefreie Vorhaben, die öffentliche Aufenthaltsbereiche aufwerten. Dazu gehören:

  • Möglichkeiten für Bewegung, Sport und Spiel (Schachfelder, Bouleflächen)
  • kinder- und jugendgerechte Angebote (erlebnisorientierte Spielplätze, Basketballfelder, Fahrradparcours, Skateanlagen, bespielbarer Rasen, öff. Grillplätze)
  • der Ausbau von Komfort (Möbilierung, Barrierefreiheit, Sitzgelegenheiten, sanitäre Einrichtungen) und/oder Sicherheit (Abgrenzung Verkehr/Beleuchtung) sowie
  • die Anpassung an den Klimawandel (Beschattung, Trinkwasserspender, Wasserspiele)

Bitte beachten Sie:

  • Gebrauchte Ausstattung ist nicht förderfähig.

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaften
80 % 100.000 €

Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 der Honorarordnung für ArchitektInnen und IngenieurInnen (kurz HOAI) mit Kostenermittlung (Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten, Bestätigung durch bauvorlageberechtigte Person bei Kommunen erst ab 50.000 € Gesamtumfang
  • bei Anschaffungen: 3 vergleichbare Angebote im privaten Sektor, bei kommunalen AntragstellerInnen Kostenplausibilisierung (Recherchen, Vergleichsobjekte, Preisindizes)
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)