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Förderung technischer Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeugumbau für mobile Angebote im LEADER-Gebiet

Wir fördern:

Die Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen sowie den Fahrzeugumbau für mobile Angebote ausschließlich bei:

  • Existenzgründung (3 Jahre ab Gründung),
  • Unternehmensnachfolgen (Übergabe/-nahme liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück)
  • Entwicklung neuer Betriebszweige (Diversifizierung)
  • Innovationen.

Bitte beachten Sie:

  • Gebrauchte Ausstattung oder energieerzeugende/ -speichernde Anlagen werden nicht gefördert.
  • Unternehmennachfolgen oder Übergabe/-nahme müssen vertraglich untersetzt sein.

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
Kleine und mittelständische Unternehmen 50 %* 50.000 €

* Die angegebenen Fördersätze gelten vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Eine Änderung der Förderhöhen ist möglich. 


Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • 3 vergleichbare Angebote je Fördergegenstand
  • Vorlage eines Geschäftsplans + Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung durch Steuerbüro oder Finanzamt
  • Positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK oder Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)