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b) Schaffung/ Modernisierung von Beherbergung

Wir fördern:

Baumaßnahmen

  • zur Neuschaffung von innovativen Beherbergungsmöglichkeiten (Einschätzung durch die Tourismusregion Zwickau e.V. oder den Tourismusverband Erzgebirge e. V.) in bestehenden Gebäuden oder
  • zur Schaffung von Campingangeboten (Wohnmobilstellplätze, Glamping) oder
  • zur Modernisierung/ Erweiterung bestehender Einrichtungen (barrierefrei, energetisch + zum Erreichen von Zertifizierungen), nur fest verbaute Ausstattung möglich

Bitte beachten Sie:

  • Bauvorhaben an Gebäuden sind nur dann möglich, wenn diese vor 1990 erbaut wurden.
  • Notwendig ist eine Mindestzahl von 5 Gästebetten (klassische Betten, nicht Aufbettung) und maximal 12 Gästebetten und die Einhaltung von Qualitätsstandards = mind. 4 Sterne DTV oder mind. 3 Sterne DEHOGA, wenn eine Zertifizierungsgrundlage vorhanden ist (Nachweis bis 2 Jahre nach Festsetzungsbescheid)
  • Auf Mehrseithöfen und innerhalb eines Gebäudes kann in der Förderperiode 2023-2027 nur ein Bauvorhaben gefördert werden, ausgenommen sind Vorhaben von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen.
  • Sofern das Vorhaben Anbauten und Erweiterungen vorsieht, fügen diese sich harmonisch in das Gebäude und das Ortsbild ein, machen nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes aus und leisten einen wichtigen Beitrag für die Herstellung der Nutzbarkeit der Gebäudefunktion. Eine entsprechende Erklärung der/des Bauvorlageberechtigten liegt vor.

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
Kleine und mittelständischer Unternehmen (KMU)
50 %*

50.000 € bei Modernisierung

100.000 € bei Neuschaffung

* Die angegebenen Fördersätze gelten vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Eine Änderung der Förderhöhen ist möglich. 


Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 der Honorarordnung für ArchitektInnen und IngenieurInnen (kurz HOAI) mit Kostenermittlung (Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten), Bestätigung durch bauvorlageberechtigte Person bei Kommunen erst ab 50.000 € Gesamtumfang
  • Vorlage eines Geschäftsplans + Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung durch Steuerbüro oder Finanzamt
  • Positive fachl. Stellungnahme der Tourismusregion Zwickau e.V. oder des Tourismusverbandes Erzgebirge e. V. zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans notwendig
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)