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A1

a) Umnutzung und Sanierung überwiegend leerstehender oder ortsbildprägender Gebäude für eine gewerbliche Nutzung einschl. Coworking-Angebote

Wir fördern:

Baumaßnahmen zur Sanierung von überwiegend leerstehender (> 50 % d. Nutzfläche) oder ortsbildprägender* Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung einer gewerblichen Nutzung ausschließlich bei:

  • Existenzgründung (3 Jahre ab Gründung),
  • Nachfolgen (bis 3 Jahre nach Übernahme)
  • bei Entwicklung neuer Betriebszweige (Diversifizierung),
  • Innovationen und/oder
  • der Schaffung von Co-Working-Angeboten.

Bitte beachten Sie:

  • Nachfolgen bis 3 Jahre nach Übergabe/-nahme müssen durch vertragliches Verhältnis untersetzt sein.
  • Bauvorhaben an Gebäuden sind nur dann möglich, wenn diese vor 1990 erbaut wurden.
  • *Ortsbildprägend ist ein Gebäude, wenn es an zentraler Stelle steht, oder an einer Sichtachse, oder wenn es den Ortsrand prägt oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles ist. Die Einschätzung nimmt die jeweilige Kommune in einer entsprechenden Stellungnahme vor (s.u.).
  • Auf Mehrseithöfen und innerhalb eines Gebäudes kann in der Förderperiode 2023-2027 nur ein Bauvorhaben gefördert werden, ausgenommen sind Vorhaben von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen.
  • Sofern das Vorhaben Anbauten und Erweiterungen vorsieht, fügen diese sich harmonisch in das Gebäude und das Ortsbild ein, machen nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes aus und leisten einen wichtigen Beitrag für die Herstellung der Nutzbarkeit der Gebäudefunktion. Eine entsprechende Erklärung der/des Bauvorlageberechtigten liegt vor.

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
Kleine und mittelständischer Unternehmen (KMU)
50 %*

100.000 €

* Die angegebenen Fördersätze gelten vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Eine Änderung der Förderhöhe ist möglich. 


Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 der Honorarordnung für ArchitektInnen und IngenieurInnen (kurz HOAI) mit Kostenermittlung (Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten), Bestätigung durch bauvorlageberechtigte Person bei Kommunen erst ab 50.000 € Gesamtumfang
  • Vorlage eines Geschäftsplans + Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung durch Steuerbüro oder Finanzamt
  • Positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK oder Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans notwendig
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)