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Baumaßnahmen zur Sanierung von überwiegend leerstehender (> 50 % d. Nutzfläche) oder ortsbildprägender* Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung einer gewerblichen Nutzung ausschließlich bei:
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
Kleine und mittelständischer Unternehmen (KMU) |
50 %* |
100.000 € |
* Die angegebenen Fördersätze gelten vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Eine Änderung der Förderhöhe ist möglich.