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Die Corona-Pandemie hat für lange Zeit das Miteinander in den Orten eingeschränkt. Das Ehrenamt steht vielerorts vor einem Kraftakt, an die einstigen Strukturen anzuknüpfen. Wichtige
Altersgruppen wie Jugend und Menschen im Rentenalter brauchen besondere Aufmerksamkeit, um deren Bedürfnisse wahrzunehmen und durch Beteiligung und Ergebnisse sichtbar zu machen.
Der öffentliche Raum benötigt daher eine Aufwertung, als Möglichkeit für Treffen oder einfach zum Verweilen und zur Belebung der Plätze. Bei Gebäuden gehören Dorfgemeinschaftseinrichtungen dazu,
aber auch gastronomische Einrichtungen.
Deren Förderung dient nicht zuerst wirtschaftlichen Interessen, sondern zuerst der Stärkung dörflicher Lebensorte.
Familien begehen dort Geburtstage, Hochzeiten und Trauerkaffees, Vereine treffen sich zu Vorstands- und Faschingssitzungen.
Die Stärkung dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen wird auch deswegen mit hoher Priorität verfolgt, weil deren Verlust in der Wissenschaft als eine Ursache dafür gesehen wird, warum gerade
ländliche Räume für Rechtsextremismus anfällig sind.
Kunst und Kultur sollen im Hinblick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt zukünftig ebenso ein Ansatzpunkt sein, um bestehende Angebote für eine größere Zielgruppe zu erschließen oder neue
Angebote für Austausch und Begegnung zu schaffen.
Aufrechterhalten wird auch die bestehende Fördermaßmaßnahme für moderne Heimatkunde, die Regionalmarketing zur Stärkung der regionalen Identität umfasst, ebenso wie die reflektierte Traditions-
und Heimatpflege.
Viele der geplanten Fördermaßnahmen zielen auf Austausch und Kontakt ab. Einen Beitrag kann hierbei auch eine Wirtschaftsförderung leisten, die verstärkt auf lokale Produktion oder auch
Tauschformen baut und damit Produzierende und Konsumierende enger zusammenbringt.
Ein großer Bestandteil für diese Zielstellung wird darüber hinaus der Bereich Bildung sein, in dem Angebote zur Demokratieförderung, Extremismusprävention und politischen Bildung vorgesehen
sind.
Zusammenhalt gelingt auch durch Teilhabe, sodass bei zwei Fördermaßnahmen der Zugewinn an Barrierefreiheit eine Förderbedingung ist (Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Grundversorgung). Die
Schaffung barrierefreier Angebote wird im Bereich Mobilität, Naherholung und auch der Kultur gefördert.
Grün sind Fördermaßnahmen eingefärbt, bei denen es nur um Baumaßnahmen und Ausstattung geht (investiv) und die nicht überall umgesetzt werden können (s. Gebietskulisse)
Orange sind Fördermaßnahmen gekennzeichnet, die nicht/nicht nur Baumaßnahmen und Ausstattungen fördern (nicht-Investiv).
Verbesserung der regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommenssituation
Sicherung und Weiterentwicklung der Bildung- und Informationsangebote
Verbesserung der Alltagsmobilität
Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität