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Geschäftsplan

für alle wirtschaftlichen Vorhaben

Anwendung

Ein Geschäftsplan muss angefertigt werden, wenn im Rahmen des Vorhabens Einnahmen erzielt werden. Dies ist anabhängig davon, ob diese Einnahmen im Verhältnis zu den Kosten auch Gewinne darstellen.

Der Geschäftsplan dokumentiert die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens.

Anforderungen

Der Geschäftsplan umfasst Aussagen zu folgenden Punkten, auf die das Vorhaben Einfluss ausübt :

  1. Erläuterung des Vorhabens und der Geschäftsidee
  2. Beschreibung des Produkts beziehungsweise der Dienstleistung
  3. Analyse des Marktes
  4. Darstellung der Zielgruppe
  5. Marketingstrategien
  6. Chancen und Risiken
  7. Personalplanung und Umsatzkalkulation
  8. Investitionsbedarf und Finanzplanung
  9. Darstellung der Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens über einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren (=Zweckbindungszeitraum).

Wir empfehlen, sich in jedem Fall Unterstützung bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einem Steuerbüro zu holen.