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Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung mind. 2 und maximal 5 Mietwohnungen auf Mehrseithöfen, davon muss mindestens eine Wohnung barrierefrei sein.
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
natürliche Personen | 40 % |
40.000 € je Wohneinheit (mind. 80.000 € - max. 200.000 €) |