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E2.

Grüne Städte und Dörfer

Wir fördern:

a) Investive und nicht investive Vorhaben zur Aufwertung und Pflege von Landschaftsstrukturen und Landschaftselementen außerorts sowie Begrünungen von öffentlichen innerörtlichen Bereichen; Achtung: Verwendung mind. heimischer Pflanzen lt. Floraatlas Sachsen bei innerörtlichen Vorhaben, gebietseigene Pflanzen außerorts.

 

b) Gebäudebegrünung


Bitte beachten Sie:

  • Vor Antragstellung ist zu prüfen, ob eine Förderung über die Richtlinie Stadtgrün möglich ist. Notwendig ist ein Negativattest, um bei LEADER einen Antrag stellen zu können. 

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss

a), öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, landw. Betriebe, Kirchgemeinden als öff. rechtlich. Körperschaft    

 

 

 

2) alle

80% bei nicht NE-Vorhaben + 

bei Vorhaben, die der Richtlinie NE/2023 und der Nachfolgerichtlinie zuordenbar sind, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbetragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten der RL NE/2023 und der Nachfolgerichtlinie

 

80%

nicht investiv:  200.000 €

investiv: 50.000 €

 

 

 

investiv:

50.000 €


Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • ausführliche Projektbeschreibung mit überprüfbaren Zielstellungen und Kostenschätzung (wenn möglich, mit mind. 3 Angeboten, bei kommunalen Vorhaben: Kostenplausibilisierung)
  • bei Anschaffungen: 3 vergleichbare Angebote im privaten Sektor, bei kommunalen AntragstellerInnen Kostenplausibilisierung (Recherchen, Vergleichsobjekte, Preisindizes)
  • bei Personalstellen:

a) Eigenanstellung: Stellenbeschreibung und Erklärung zur Eingruppierung und möglichen Verstetigungsmöglichkeiten

b) bei Fremdvergabe: Stellenbeschreibung sowie 3 Angebote zur Kostendarstellung, bzw. Kostenplausibilisierung bei kommunalen AntragstellerInnen

 

jeweils: Dokumentation des Stellenbesetzungsverfahren mit Auszahlungsantrag

  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)