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D4.1

Förderung von Kunst und Kultur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Wir fördern:

Vorhaben zur Förderung von Kunst und Kultur, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dient, durch u.a. Anschaffungen von Ausstattung, Mobilität für BesucherInnen und Einrichtungen, barrierefreie Angebote, zielgruppenspezifische Angebote, Machbarkeitsstudien und Konzepte, Digitalisierungen, Projektförderung, Projektmanagements.

Bei Projektmanagements kommen die Einheitskosten für Personal nach der FRL/LEADER 2023 zur Anwendung.

Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.


Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, KMU (kleine mittelständige Unternehmen), Kirchgemeinden
80 % 200.000 €

Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • ausführliche Projektbeschreibung mit überprüfbaren Zielstellungen und Kostenschätzung (wenn möglich, mit mind. 3 Angeboten, bei kommunalen Vorhaben: Kostenplausibilisierung)
  • bei Personalstellen: 

a) Eigenanstellung: Stellenbeschreibung und Erklärung zur Eingruppierung und möglichen Verstetigungsmöglichkeiten

b) bei Fremdvergabe: Stellenbeschreibung sowie 3 Angebote zur Kostendarstellung, bzw. Kostenplausibilisierung bei kommunalen AntragstellerInnen

 

jeweils: Dokumentation des Stellenbesetzungsverfahren mit Auszahlungsantrag

  • bei wirtschaftlichen Vorhaben: Vorlage eines Geschäftsplans + Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung durch Steuerbüro oder Finanzamt
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)