« Projektförderung « D1.3
Förderfähig sind investive und nicht investive Vorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen in der Region (u.a. Verknüpfung und Vernetzung von Mobilitätsformen, Erweiterungen/Verbesserungen oder Neuanschaffungen von Angeboten, innovative Vorhaben,...)
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
Unternehmen, eingetragene gemeinnützige Vereine, öff. Sektor, Kirchgemeinden als öff. rechtli. Körperschaften
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80 % |
Nicht-investiv: 200.000 € Investiv: 50.000 € |
a) Eigenanstellung: Stellenbeschreibung und Erklärung zur Eingruppierung und möglichen Verstetigungsmöglichkeiten
b) bei Fremdvergabe: Stellenbeschreibung sowie 3 Angebote zur Kostendarstellung, bzw. Kostenplausibilisierung bei kommunalen AntragstellerInnen
jeweils: Dokumentation des Stellenbesetzungsverfahren mit Auszahlungsantrag