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Für das Zwickauer Land stehen im Zeitraum 2023-2027 vier regionale Entwicklungsziele, die zugleich die größten Herausforderungen darstellen, im Mittelpunkt:
Zum Umsetzung dieser Ziele wurden alle durch den Freistaat Sachsen vorgegebene Handlungsfelder gewählt, um sie mit passgenauen Fördermaßnahmen zu untersetzen.
Insgesamt wird unterschieden zwischen investiven und nicht-investiven Vorhaben. Ausschlaggebend ist die Fördermaßnahme und auch der Ort, in dem Projekte umgesetzt werden, da das Fördergebiet Einschränkungen macht.
Investive Vorhaben sind:
Nicht-investive Vorhaben sind:
"LEADER light" in Zwickau
Nur 10 Zwickauer Stadtteile sind voll förderfähig bei LEADER.
Das Zentrum sowie alle übrigen Stadtteile können nur von nicht-investiven Förderungen profitieren. Zusätzlich muss ein Stadt-Umland-Mehrwert bei allen Projekten vorliegen, der sich wie folgt ergibt:
1) die Wirkung des Vorhabens muss zu mindestens 50% im voll-förderfähigen LEADER-Gebiet außerhalb von Zwickau liegen. Dies muss anhand konkret geplanter Ergebnisse nachgewiesen werden.
und
2) am Vorhaben muss mindestens ein Akteur/ eine Akteurin aus dem voll-förderfähigen LEADER-Gebiet außerhalb von Zwickau aktiv beteiligt sein.
LEADER ist ein zweistufiger Prozesse: Die LEADER-Region entscheidet, welche Projekte die Ziele ihrer Strategie am besten umsetzen und daher förderwürdig sind. Ausgewählte Projekte stellen dann den digitalen Hauptantrag bei der Bewilligungsbehörde in Glauchau, die abschließend die Förderfähigkeit prüft und Bewilligungsbescheide erstellt.
Erfahren Sie nachfolgend, was im Zwickauer Land zukünftig gefördert wird, um den Herausforderungen zu begegnen.
Wir beraten Sie gern, neutral und kostenfrei.