« LEADER 2023-2027 « LEADER-Methode « LEADER-Lexikon
Wir erklären Ihnen hier die wichtigsten Fachbegriffe, Abkürzungen und Akronyme bei LEADER.
die – begünstigender Bescheid zur Bestätigung der Förderfähigkeit von Vorhaben mit u.a. Festlegung des Zuwendungszwecks, Verfahren zur Auszahlung der Fördergelder und zu beachtenden Nebenbestimmungen
(wörtl. „battem app“) – dt.: von unten nach oben; Prinzip der beteiligten Entscheidungsfindung im Sinne breiter Bürgerbeteiligung bei Erarbeitung und Umsetzung der LES; wesentliches Merkmal von LEADER
der – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes; Europäisches Finanzierungsinstrument in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
die – Europäische Union; wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 28 europäischen Staaten; Handlungsgrundlage sind freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbarte Verträge, die u.a. Kompetenzen der Mitgliedstaaten an die EU übertragen
die – dritte Prüfstufe für Vorhaben, die anhand von Kriterien die Qualität der eingereichten Vorhaben bewertet
die – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, nationales Förderinstrument für Land- und Forstwirtschaft, Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume, Bund unterstützt darüber bei der Erfüllung von Länderaufgaben, darüber auch Umsetzung der ELER-Förderung (→) und Förderquelle des Regionalbudgets (→)
die – Gemeinsame Agrarpolitik, gemeinsames Aufgabenfeld der EU (→) zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, zur Nutzung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen + zur wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume, Grundlage ab 2023: nationale Strategiepläne mit Zielen und Instrumenten, 1. Säule = reine EU-Mittel als Direktzahlungen und Ökoregelungen für Landwirte, 2. Säule = vom Bund mitfinanzierte Fördergelder für die ländliche Entwicklung, darunter LEADER (→), finanziert durch ELER (→)
die – erste Prüfstufe für Vorhaben, um die Einhaltung grundsätzlicher Fördervoraussetzungen sicherzustellen, bspw. Übereinstimmung mit LES, Besitzverhältnisse, Finanzierung, usw.
die – Lokale Aktionsgruppe = private-öffentliche Partnerschaft von Akteurinnen und Akteuren der Region; treibende Kraft hinter dem Entwurf und der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES); offen für alle interessierten Personen; Träger der regionalen Partnerschaft: Zukunftsregion Zwickau e.V.; Organe: Mitgliederversammlung und Entscheidungsgremium (EG), beide mehrheitlich mit privaten Mitgliedern besetzt
(wörtl. „Lieder“) – häufig mit Zusatz -Programm oder -Strategie; Akronym für frz.: Liaison entre actions de dèveloppement de l èconomie rurale (dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft); europäische Förderstrategie zur Stärkung der ländlichen Räume durch Förderung und Vernetzung von Projekten; 7 prägende Merkmale: Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie (→ LES), Lokale Aktionsgruppe (→ LAG), Bottom-up-Ansatz (→), Integration, Vernetzung, Innovation, Kooperation
die – Lokale Entwicklungsstrategie, Handlungsgrundlage der LAG mit Angaben zu strategischen Zielen, Fördermaßnahmen, -bedingungen und
-voraussetzungen
das – Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Unterstützung der LEADER-Regionen durch Fachliche Begleitung (Referat 23) und prozessuale Begleitung LEADER (Referat 25 – LEADER-Fachstelle)
die – zweite Prüfstufe für Vorhaben, die den Mehrwert jedes Vorhabens für die Region anhand ihrer Ziele misst
das – Listung aller bewerteten Projekte entsprechend der aus Mehrwert- und Fachprüfung erreichten Punktzahl; Grundlage der Entscheidungsfindung auf Basis des zur Verfügung
stehenden Budgets
das – kurzfristiges, einjähriges Förderinstrument zur Unterstützung von Kleinprojekten, finanziert aus der GAK (→), Fördergrundlage sind privatrechtliche Verträge zwischen Trägerverein der LEADER-Region und LetztempfängerInnen
das – Regionalmanagement, Stabsstelle für die regionale Partnerschaft zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie; Aufgaben: Projektberatung, Vernetzung, Kommunikation, Präsentation, Evaluation, Monitoring
die – Standardisierte Einheitskosten, Verfahren zur Kostenermittlung bei der Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden zu beheizbarem Massivbau, festgelegter Kostensatz pro qm, vereinfachte Abrechnung ohne Belege, nicht für öff. AufraggeberInnen
das – Sächsisches Ministerium für Regionalentwicklung, inhaltlich zuständiges Ministerium für LEADER (→) in Sachsen
die – Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, wenn ein hohes Interesse an deren Erfüllung besteht
die – festgelegter Mindestzeitraum, in dem ein gefördertes Vorhaben für den Zuwendungszweck genutzt werden muss; Beginn mit Ende der Umsetzung; Dauer i.d.R. 5 Jahre