3. LEADER-Aufruf vom 21.10.2024 bis zum 13.01.2025

Wohnen

F1 Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken

Wir fördern Projekte zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende* Gebäude.

Begünstigte: natürliche Personen

Fördersatz: 40 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 75.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Bitte beachten: 

Alle LEADER-Vorhaben benötigen einen Mehrwert, der bei Wohnbauvorhaben derzeit nur erreicht wird, wenn:

  1. die Kommune, in der das Vorhaben umgesetzt wird, ein Entwicklungskonzept (IGEk, InSek) hat, das nicht älter als 10 Jahre ist und dessen Ziele das Vorhaben erfüllen hilft oder/und
  2. die Antragstellenden bislang außerhalb der LEADER-Region gelebt haben und damit Zuzug generieren.

*Ortsbildprägend ist ein Gebäude, wenn es an zentraler Stelle steht, oder an einer Sichtachse, oder wenn es den Ortsrand prägt oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles ist. Die Einschätzung nimmt die jeweilige Kommune in einer entsprechenden Stellungnahme vor.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 mit Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten 

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!


Nichts Passendes dabei?

Wir fördern kleine und mittelständische Betriebe auch noch auf andere Weise, befördern Naherholung und Tourismus sowie Begrünungen. Melden Sie sich mit Ihrer Idee! Dann ist die passende Fördermaßnahme vielleicht beim nächsten Aufruf 2025 dabei.