F1 Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken
Wir fördern Projekte zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende* Gebäude.
Begünstigte: natürliche Personen
Fördersatz: 40 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 75.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)
Bitte beachten:
Alle LEADER-Vorhaben benötigen einen Mehrwert, der bei Wohnbauvorhaben derzeit nur erreicht wird, wenn:
*Ortsbildprägend ist ein Gebäude, wenn es an zentraler Stelle steht, oder an einer Sichtachse, oder wenn es den Ortsrand prägt oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles ist. Die Einschätzung nimmt die jeweilige Kommune in einer entsprechenden Stellungnahme vor.
Unterlagen für die Beantragung:
Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!
Wir fördern kleine und mittelständische Betriebe auch noch auf andere Weise, befördern Naherholung und Tourismus sowie Begrünungen. Melden Sie sich mit Ihrer Idee! Dann ist die passende Fördermaßnahme vielleicht beim nächsten Aufruf 2025 dabei.