3. LEADER-Aufruf vom 21.10.2024 bis zum 13.01.2025

Grundversorgung und Lebensqualität

D1.2 Förderung des Fuß- und Radverkehrs

Wir fördern 

  • den Ausbau, die Neuanlage und Vernetzung von Fuß-und Rad- und Wander-/Pilgerwegen inkl. Vorhaben des ländlichen Wegebaus  unter Berücksichtigung der Schaffung eines Mehrfachnutzens der Wege und der Schaffung weitgehender Barrierefreiheit.
  • Förderfähig ist ebenso wegbegleitende Infrastruktur (u.a. Leitsysteme, Abstellsysteme für Räder, Ladeinfrastruktur)

Begünstigte: öff. Sektor

Fördersatz: 80% der Kosten 

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!


D1.3 Verbesserung der Mobilitätsbedingungen als Beitrag zum Klimaschutz und für mehr Teilhabe

Wir fördern investive und nicht investive Vorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen in der Region.

 

Begünstigte: öff. Sektor

Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 € bei investiven Projekten (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)


Bitte beachten:

  • Personalstellen werden nur bei mindestens regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die LEADER-Region mit einer Dauer von max. 3 Jahren gefördert. Zur Anwendung kommen die Einheitskosten für Personal nach der FRL/LEADER 2023.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

 


D2.1 Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen 

Wir fördern 

  • Baumaßnahmen an bestehenden Dorfgemeinschaftseinrichtungen (u.a. Vereinshäusern, Kirchen, Bürgerhäuser, Jugendclubs, Rathäuser) ohne Gewinnerzielungsabsicht oder deren Schaffung in bestehenden Gebäuden.
  • Das Vorhaben muss auch zu einer inhaltlichen Aufwertung der Einrichtung führen (bspw. mehr Angebote, neue Zielgruppen) und ein Zugewinn an baulicher Barrierefreiheit schaffen oder der Anpassung an den Klimawandel dienen (Hitze- und Starkregenereignisse)

Begünstigte: öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaft

Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf für den öffentlichen Sektor mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Projektaufruf für den privaten Sektor mit Fristen, Budget und Verfahren
  3. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  4. Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 mit Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten 
  5. Nutzungskonzept

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!


D3.1 Schaffung und Aufwertung von Aufenthaltsbereichen im öff. Raum

Wir fördern bauliche barrierefreie Vorhaben, die öffentliche Aufenthaltsbereiche aufwerten:

  • Möglichkeiten für: Bewegung, Sport und Spiel (Schachfelder, Bouleflächen), erlebnisorientierte Spielplätze, Basketballfelder, Fahrradparcours, Skateanlagen, bespielbarer Rasen, öff. Grillplätze
  • Ausbau vom Komfort: Möblierung, Barrierefreiheit, Sitzgelegenheiten, sanitäre Einrichtungen
  • Ausbau von Sicherheit: Abgrenzung Verkehr/Beleuchtung 
  • Anpassung Klimawandel: Beschattung, Trinkwasserspender, Wasserspiele.

Begünstigte: eingetragene gemeinnützige Vereine , Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaft

Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!


D3.3 Förderung von Vorhaben der Grundversorgung in folgenden Bereichen: Nahrungsmittel, gesundheitliche Versorgung, Pflege, Gastronomie

Wir fördern Projekte im Innenbereich der Orte zur Schaffung, Sanierung oder Erweiterung von:

  • Grundversorgungseinrichtungen in bestehenden Gebäuden oder Mehrfunktionshäusern mit Zugewinn an Barrierefreiheit 
  • Zuwegungen (Zufahrten; barrierefreie Zugänge); Regiomaten; digitale Lösungen; Ausstattungen

Begünstigte: kleine und mittelständige Unternehmen

Fördersatz: 60 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 mit Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten 
  4. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!


D4.1 Förderung von Kunst und Kultur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Wir fördern Vorhaben zur Förderung von Kunst und Kultur, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dient, durch u.a. Anschaffungen von Ausstattung, Mobilität für BesucherInnen und Einrichtungen, barrierefreie Angebote, zielgruppenspezifische Angebote, Machbarkeitsstudien und Konzepte, Digitalisierungen, Projektförderung, Projektmanagements.

Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.

Begünstigte: eingetragene gemeinnützige Vereine, öff. Sektor, KMU kleine mittelständige Unternehmen, Kirchgemeinde n als öff. rechtl. Körperschaften

Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Bitte beachten:

  • Personalstellen werden nur bei mindestens regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die LEADER-Region mit einer Dauer von max. 3 Jahren gefördert. Zur Anwendung kommen die Einheitskosten für Personal nach der FRL/LEADER 2023.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!


Nichts Passendes dabei?

Wir fördern kleine und mittelständische Betriebe auch noch auf andere Weise, befördern Naherholung und Tourismus sowie Begrünungen. Melden Sie sich mit Ihrer Idee! Dann ist die passende Fördermaßnahme vielleicht beim nächsten Aufruf 2025 dabei.