D1.2 Förderung des Fuß- und Radverkehrs
Wir fördern
Begünstigte: öff. Sektor
Fördersatz: 80% der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)
Unterlagen für die Beantragung:
Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!
D1.3 Verbesserung der Mobilitätsbedingungen als Beitrag zum Klimaschutz und für mehr Teilhabe
Wir fördern investive und nicht investive Vorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen in der Region.
Begünstigte: öff. Sektor
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 € bei investiven Projekten (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)
Bitte beachten:
Unterlagen für die Beantragung:
Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!
D2.1 Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen
Wir fördern
Begünstigte: öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaft
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)
Unterlagen für die Beantragung:
Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!
D3.1 Schaffung und Aufwertung von Aufenthaltsbereichen im öff. Raum
Wir fördern bauliche barrierefreie Vorhaben, die öffentliche Aufenthaltsbereiche aufwerten:
Begünstigte: eingetragene gemeinnützige Vereine , Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaft
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)
Unterlagen für die Beantragung:
Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!
D3.3 Förderung von Vorhaben der Grundversorgung in folgenden Bereichen: Nahrungsmittel, gesundheitliche Versorgung, Pflege, Gastronomie
Wir fördern Projekte im Innenbereich der Orte zur Schaffung, Sanierung oder Erweiterung von:
Begünstigte: kleine und mittelständige Unternehmen
Fördersatz: 60 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)
Unterlagen für die Beantragung:
Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!
D4.1 Förderung von Kunst und Kultur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Wir fördern Vorhaben zur Förderung von Kunst und Kultur, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dient, durch u.a. Anschaffungen von Ausstattung, Mobilität für BesucherInnen und Einrichtungen, barrierefreie Angebote, zielgruppenspezifische Angebote, Machbarkeitsstudien und Konzepte, Digitalisierungen, Projektförderung, Projektmanagements.
Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.
Begünstigte: eingetragene gemeinnützige Vereine, öff. Sektor, KMU kleine mittelständige Unternehmen, Kirchgemeinde n als öff. rechtl. Körperschaften
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)
Bitte beachten:
Unterlagen für die Beantragung:
Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!
Wir fördern kleine und mittelständische Betriebe auch noch auf andere Weise, befördern Naherholung und Tourismus sowie Begrünungen. Melden Sie sich mit Ihrer Idee! Dann ist die passende Fördermaßnahme vielleicht beim nächsten Aufruf 2025 dabei.