« Aktuelles «Projektaufrufe
Wir ermöglichen i.d.R. zwei Mal im Jahr die Einreichung von Vorhaben im Rahmen so genannter Projektaufrufe, bei denen Sie sich um eine LEADER-Fördeurng bewerben können.
Wir beraten Sie jedoch durchgängig zu Ihren Ideen und empfehlen Ihnen unbedingt, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an uns.
Die LEADER-Region Zwickauer Land ruft zur Umsetzung ihrer regionalen Entwicklungsstrategie dazu auf, Projekte für eine LEADER-Förderung einzureichen. Aufgerufen sind Projekte in allen Fördermaßnahmen und Handlungsfeldern.
Insgesamt steht ein Förderbudget für Zuschüsse in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung.
Wir empfehlen vor Abgabe der Anträge dringend eine Beratung im Regionalmanagement, das Sie kostenfrei und neutral berät.
Start des Aufrufs: | 14. April 2025, 10 Uhr |
Einreichfrist: | 16. Mai 2025, 12 Uhr |
Einreichform: |
postalisch: Zukunftsregion Zwickau e. V., Bosestr. 1, 08056 Zwickau ODER digital: info@zukunftsregion-zwickau.de |
Vorhabenauswahl: | 24. Juni 2025 in öffentlicher Sitzung |
Einreichfrist Bewilligungsbehörde für dann ausgewählte Vorhaben: | 22. August 2025 |
Für folgende Fördermaßnahmen ist das Einreichen von Projekten ab sofort möglich:
A1a Umnutzung und Sanierung überwiegend leerstehender oder ortsbildprägender Gebäude für eine gewerbliche Nutzung, einschl. Coworking-Angebote
Wir fördern: Baumaßnahmen zur Sanierung und Umnutzung von überwiegend leerstehender (> 50 % d. Nutzfläche) oder ortsbildprägender Bausubstanz mit dem Zweck
der Schaffung einer gewerblichen Nutzung ausschließlich bei:
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Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen |
Fördersatz: 50% der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50% ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis: Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans |
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
A1b Schaffung/Modernisierung von Beherbergungen
Wir fördern: Baumaßnahmen
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Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen |
Fördersatz: 50 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 €, bei Modernisierungen max. 50.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) |
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wichtige Hinweise:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
A2 Förderung technischer Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeugumbau für mobile Angebote im LEADER-Gebiet
Wir fördern: Die Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen sowie den Fahrzeugumbau für mobile Angebote ausschließlich bei
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Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen |
Fördersatz: 50 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 €, (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) |
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wichtige Hinweise:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
A3 Unterstützung beim Aufbau und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten
Wir fördern: hier nur nicht-investive Vorhaben, auch auf einzelbetrieblicher Ebene | Begünstigte: alle |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiges Hinweise:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
B1 Klimaanpassung von Gebäuden und begleitender Anlagen der frühkindlichen
und schulischen Bildung und Betreuung
Wir fördern: Baumaßnahmen zur Anpassung von Kitas und Schulen inkl. schulischen Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen an die Folgen des Klimawandels, bspw. Beschattungen, Trinkbrunnen, Klimatisierungen, angepasste Begrünungen. | Begünstigte: komm. Begünstigte und EinrichtungsträgerInnen |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
B2 Regionale Informations-, Beratungs-, Bildungsangebote
Wir fördern: u.a. Studien und Konzepte, Personal- und Honorarkosten, Sachkosten – Modellprojekte zur Umsetzung | Begünstigte: alle |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiges Hinweise: Als Themen sind u.a. möglich:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
C Förderung der Naherholung
Wir fördern: Förderung von Möglichkeiten des außerhäusliches Freizeitverhaltens (Naherholung) ohne Übernachtung, u.a. durch die Schaffung oder Weiterentwicklung von Angeboten, den Ausbau kleiner touristischer Infrastruktur (u.a. Themenwege, Rastplätze, Servicestationen, E-Bike-Ladestationen, Bike&Ride - Schnittstellen, Trinkwasserbrunnen, Barrierefreiheit, Beschilderung oder Infomaterial (mittels Karten, Wegweisung, Online-App, Internetauftritt etc.)), touristisches Marketing, bei Freibädern nur Ausstattung | Begünstigte: alle |
Fördersatz: 60 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € bei investiven Vorhaben, sonst max. 50.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiges Hinweise: nötig ist eine positive Stellungnahme zum Projekt durch die Tourismusregion Zwickau e. V. oder den
Tourismusverband Erzgebirge e. V. |
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D1.2 Förderung des Fuß- und Radverkehrs
Wir fördern:
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Begünstigte: komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine (ohne Wegebau) |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiges Hinweise:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D1.3 Verbesserung der Mobilitätsbedingungen als Beitrag zum Klimaschutz und für mehr Teilhabe
Wir fördern investive und nicht investive Vorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen in der Region. |
Begünstigte: KMU, eingetragene gemeinnützige Vereine, Körperschaften d. öff. Rechts |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € nicht-investiv, investiv max. 75.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiges Hinweise:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D2.1 Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen
Wir fördern
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Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiges Hinweise:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D2.2 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Dorfdialogs
Wir fördern
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Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene, gemeinnützige Vereine |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiges Hinweise:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D3.1 Schaffung und Aufwertung von Aufenthaltsbereichen im öff. Raum
Wir fördern
bauliche barrierefreie Vorhaben, die öffentliche Aufenthaltsbereiche aufwerten:
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Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D3.2 Entwicklungsgrundlagen in Kommunen schaffen
Wir fördern Machbarkeitsstudien, Planungen, Konzepten, Beteiligungsprozesse, Markt-, Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen, die mindestens für eine Ortschaft von Bedeutung sind. |
Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, KMU, eingetragene gemeinnützige Vereine |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis: Ausgeschlossen sind gesetzl. vorgegebene Planungen | |
Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D3.3 Förderung von Vorhaben der Grundversorgung in folgenden Bereichen: Nahrungsmittel, gesundheitliche Versorgung, Pflege, Gastronomie
Wir fördern im Innenbereich der Orte zur Schaffung, Sanierung oder Erweiterung von:
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Begünstigte: Komm. Begünstigte, kleine und mittelständige Unternehmen |
Fördersatz: 60 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen möglich) | |
wichtiger Hinweis: Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D4.1 Förderung von Kunst und Kultur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Wir fördern Vorhaben zur Förderung von Kunst und Kultur, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dient, durch u.a. Anschaffungen von Ausstattung, Mobilität für BesucherInnen und Einrichtungen, barrierefreie Angebote, zielgruppenspezifische Angebote, Machbarkeitsstudien und Konzepte, Digitalisierungen, Projektförderung, Projektmanagements. |
Begünstigte: eingetragene gemeinnützige Vereine, Körperschaften d. öff. Rechts, kleine mittelständige Unternehmen |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
D4.2 Moderne Heimatkunde
Wir fördern Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit, der Präsentation/Information und des Regionalmarketings. Gefördert werden insbesondere Projekte für moderne
Heimatkunde, bspw. Sensibilisierung für Lokal- und Regionalgeschichte, zur Pflege und Vermittlung bestehender Bräuche sowie des immateriellen Kulturgutes, zur Gewinnung von
Kindern und Jugendlichen für Anliegen der Traditions- und Heimatpflege sowie generationenübergreifende Projekte. Die Sanierung von Kleindenkmälern ist nur in Verbindung mit einem
Bildungsprojekt, möglichst für Jugendliche, |
Begünstigte: Komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine |
Fördersatz: 80 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
E1 Renaturierung und ökologische Sanierung öff. zugänglicher Still- oder Fließgewässer
Wir fördern die ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern |
Begünstigte: Komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine |
Fördersatz: 80 % bei nicht NE-Vorhaben/ sonst gelten die Bedingungen der Fachförderung RL NE | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
E2 Grüne Städte und Dörfer
Wir fördern
a) Investive und nicht investive Vorhaben zur Aufwertung und Pflege von Landschaftsstrukturen und Landschaftselementen außerorts sowie
Begrünungen von öffentlichen innerörtlichen Bereichen, ACHTUNG: Verwendung mind. heimischer Pflanzen lt. Florenatlas Sachsen bei innerörtlichen Vorhaben,
b) Gebäudebegrünung: |
Begünstigte: a) Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine, landw. Betriebe b) alle |
Fördersatz: 80 % bei nicht NE-Vorhaben/ sonst gelten die Bedingungen der Fachförderung RL NE | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € nicht investiv, max. 50.000 € bei investiven Vorhaben (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
E3 Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung
Wir fördern den Rückbau baulicher Anlagen sowie technischer Infrastruktur mit entsprechendem Nachnutzungskonzept zur Renaturierung oder (Teil-) Versiegelung. |
Begünstigte: alle |
Fördersatz: 50 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
F1 Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken
Wir fördern zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende Gebäude. |
Begünstigte: Privatpersonen |
Fördersatz: 40 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 75.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis:
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |
F2 Förderung des Mietwohnungsbaus auf Mehrseithöfen
Wir fördern die Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung mind. 2 und maximal 5 Mietwohnungen auf Mehrseithöfen, davon muss mindestens eine Wohnung barrierefrei sein. |
Begünstigte: Privatpersonen |
Fördersatz: 40 % der Kosten | |
Zuschuss: mind. 40.000 € je Wohneinheit (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich) | |
wichtiger Hinweis: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Hauptwohnsitz der NutzerInnen noch nicht am Umsetzungsort sein |
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Unterlagen für die Beantragung: |
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Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind! |