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Projektaufrufe

Wir ermöglichen i.d.R. zwei Mal im Jahr die Einreichung von Vorhaben im Rahmen so genannter Projektaufrufe, bei denen Sie sich um eine LEADER-Fördeurng bewerben können.

Wir beraten Sie jedoch durchgängig zu Ihren Ideen und empfehlen Ihnen unbedingt, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Bitte wenden Sie sich dazu direkt an uns.


5. LEADER-Aufruf

14.04.2025 bis 16.05.2025

Die LEADER-Region Zwickauer Land ruft zur Umsetzung ihrer regionalen Entwicklungsstrategie dazu auf, Projekte für eine LEADER-Förderung einzureichen. Aufgerufen sind Projekte in allen Fördermaßnahmen und Handlungsfeldern.

Insgesamt steht ein Förderbudget für Zuschüsse in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung.

Wir empfehlen vor Abgabe der Anträge dringend eine Beratung im Regionalmanagement, das Sie kostenfrei und neutral berät.

Start des Aufrufs: 14. April 2025, 10 Uhr
Einreichfrist: 16. Mai 2025, 12 Uhr
Einreichform:

postalisch: Zukunftsregion Zwickau e. V., Bosestr. 1, 08056 Zwickau ODER

digital: info@zukunftsregion-zwickau.de

Vorhabenauswahl: 24. Juni 2025 in öffentlicher Sitzung
Einreichfrist Bewilligungsbehörde für dann ausgewählte Vorhaben: 22. August 2025

Für folgende Fördermaßnahmen ist das Einreichen von Projekten ab sofort möglich:


Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit

A1a Umnutzung und Sanierung überwiegend leerstehender oder ortsbildprägender Gebäude für eine gewerbliche Nutzung, einschl. Coworking-Angebote

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Wir fördern: Baumaßnahmen zur Sanierung und Umnutzung von überwiegend leerstehender (> 50 % d. Nutzfläche) oder ortsbildprägender Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung einer gewerblichen Nutzung ausschließlich bei:
  • Existenzgründung (wenn diese nicht länger als 3 Jahre zurück liegt),
  • Nachfolgen – (wenn Übergabe/-nahme nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt),
  • bei Entwicklung neuer Betriebszweige (Diversifizierung) und/oder
  • Innovationen oder Schaffung von Co-Working-Angeboten.
Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen
Fördersatz: 50% der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50% ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis: Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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A1b Schaffung/Modernisierung von Beherbergungen

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Wir fördern: Baumaßnahmen
  • zur Neuschaffung von innovativen Beherbergungsmöglichkeiten (Einschätzung durch Tourismusregion) in bestehenden Gebäuden oder
  • zur Schaffung von Campingangeboten (Wohnmobilstellplätze, Glamping)
  • zur Modernisierung/ Erweiterung bestehender Einrichtungen (barrierefrei, energetisch, + zum Erreichen von Zertifizierungen), nur
    festverbaute Ausstattung förderfähig
Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen
Fördersatz: 50 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 €, bei Modernisierungen max. 50.000 €

(Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtige Hinweise:

  • Mindestzahl 5 Gästebetten (für Zertifizierung nur klassische Betten, nicht Aufbettung), max. 12 Betten
  • Einhaltung von Qualitätsstandards: mind. 4 Sterne DTV oder mind. 3 Sterne Dehoga, wenn eine Zertifizierungsgrundlage vorhanden ist (bis 2 Jahre nach Festsetzungsbescheid)
  • nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme einer Tourismusregion zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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A2 Förderung technischer Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeugumbau für mobile Angebote im LEADER-Gebiet

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Wir fördern: Die Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen sowie den Fahrzeugumbau für mobile Angebote ausschließlich bei
  • Existenzgründungen (wenn diese nicht länger als 3 Jahre zurück liegt),
  • Unternehmensnachfolgen (Übergabe/-nahme liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück),
  • bei Entwicklung neuer Betriebszweige (Diversifizierung und/oder
  • zur Realisierung von Innovationen für die Region.
Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen
Fördersatz: 50 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 €, (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtige Hinweise:

  • Gebrauchte Ausstattung und energieerzeugende oder -speichernde Anlagen werden nicht gefördert.
  • Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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A3 Unterstützung beim Aufbau und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten

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Wir fördern: hier nur nicht-investive Vorhaben, auch auf einzelbetrieblicher Ebene Begünstigte: alle
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiges Hinweise:

  • Gefördert werden nur nicht-investive Vorhaben (keine Baumaßnahmen oder Ausstattung).
  • Personalstellen werden nur bei regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die Dauer von max. 3 Jahren gefördert.
  • Bei Direktanstellung kommen die Einheitskosten Personal nach der FRL/LEADER 2023 zur Anwendung.
  • Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Handlungsfeld Bilden

B1 Klimaanpassung von Gebäuden und begleitender Anlagen der frühkindlichen

und schulischen Bildung und Betreuung

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Wir fördern: Baumaßnahmen zur Anpassung von Kitas und Schulen inkl. schulischen Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen an die Folgen des Klimawandels, bspw. Beschattungen, Trinkbrunnen, Klimatisierungen, angepasste Begrünungen. Begünstigte: komm. Begünstigte und EinrichtungsträgerInnen
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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B2 Regionale Informations-, Beratungs-, Bildungsangebote

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Wir fördern: u.a. Studien und Konzepte, Personal- und Honorarkosten, Sachkosten – Modellprojekte zur Umsetzung Begünstigte: alle
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiges Hinweise: Als Themen sind u.a. möglich: 

  • Kompetenzen für die digitale Transformation und Medienkompetenz; Demokratiestärkung (Demokratieförderung, Extremismusprävention, politische Bildung); Klima- und Umweltbildung/BNE
  • Personalstellen werden nur bei regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die Dauer von max. 3 Jahren gefördert.
  • Bei Direktanstellung kommen die Einheitskosten Personal nach der FRL/LEADER 2023 zur Anwendung.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Handlungsfeld Tourismus und Naherholung

C Förderung der Naherholung

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Wir fördern: Förderung von Möglichkeiten des außerhäusliches Freizeitverhaltens (Naherholung) ohne Übernachtung, u.a. durch die Schaffung oder Weiterentwicklung von Angeboten, den Ausbau kleiner touristischer Infrastruktur (u.a. Themenwege, Rastplätze, Servicestationen, E-Bike-Ladestationen, Bike&Ride - Schnittstellen, Trinkwasserbrunnen, Barrierefreiheit, Beschilderung oder Infomaterial (mittels Karten, Wegweisung, Online-App, Internetauftritt etc.)), touristisches Marketing, bei Freibädern nur Ausstattung Begünstigte: alle
Fördersatz: 60 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € bei investiven Vorhaben, sonst max. 50.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiges Hinweise: nötig ist eine positive Stellungnahme zum Projekt durch die Tourismusregion Zwickau e. V. oder den Tourismusverband Erzgebirge e. V.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Grundversorgung und Lebensqualität

D1.2 Förderung des Fuß- und Radverkehrs

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Wir fördern:
  • den Ausbau, die Neuanlage und Vernetzung von Fuß-und Rad- und Wander-/Pilgerwegen inkl. Vorhaben des ländlichen Wegebaus  unter Berücksichtigung der Schaffung eines Mehrfachnutzens der Wege und der Schaffung weitgehender Barrierefreiheit.
  • Förderfähig ist ebenso wegbegleitende Infrastruktur (u.a. Leitsysteme, Abstellsysteme für Räder, Ladeinfrastruktur)
Begünstigte: komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine (ohne Wegebau)
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiges Hinweise:

  • nötig bei Radwegen ist ein Negativattest der Fachförderung über die RL KStB
  • Personalstellen werden nur bei regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die Dauer von max. 3 Jahren gefördert.
  • Bei Direktanstellung kommen die Einheitskosten Personal nach der FRL/LEADER 2023 zur Anwendung.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D1.3 Verbesserung der Mobilitätsbedingungen als Beitrag zum Klimaschutz und für mehr Teilhabe

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Wir fördern investive und nicht investive Vorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen in der Region. Begünstigte: KMU, eingetragene gemeinnützige
Vereine, Körperschaften d. öff. Rechts
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € nicht-investiv, investiv max. 75.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiges Hinweise:

  • nötig bei Radwegen ist ein Negativattest der Fachförderung über die RL KStB
  • Personalstellen werden nur bei regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die Dauer von max. 3 Jahren gefördert.
  • Bei Direktanstellung kommen die Einheitskosten Personal nach der FRL/LEADER 2023 zur Anwendung.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D2.1 Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen 

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Wir fördern
  • Baumaßnahmen an bestehenden Dorfgemeinschaftseinrichtungen (u.a. Vereinshäusern, Kirchen, Bürgerhäuser, Jugendclubs, Rathäuser) ohne Gewinnerzielungsabsicht oder deren Schaffung in bestehenden Gebäuden.
  • Das Vorhaben muss auch zu einer inhaltlichen Aufwertung der Einrichtung führen (bspw. mehr Angebote, neue Zielgruppen) und ein Zugewinn an baulicher Barrierefreiheit schaffen oder der Anpassung an den Klimawandel dienen (Hitze- und Starkregenereignisse)
Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiges Hinweise:

  • nötig ist ein Nutzungskonzept zur Darstellung des Mehrwertes nach der Sanierung

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren für Kommunen
  2. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren für Kirchgemeinden und Vereine
  3. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D2.2 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Dorfdialogs

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Wir fördern

  • nicht investive Vorhaben zur Sicherung des Angebots und der Qualität des bürgerschaftlichen Engagements in ländlichen Räumen. Hierunter fallen u.a. Nachwuchsarbeit (GTA), Koordination und Vernetzung ehrenamtlicher Aktivitäten, Qualifizierungsangebote (Schulung, Weiterbildung)
  • Nicht investive Vorhaben zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes in den Städten und Gemeinden, u.a. zu Themen wie Soziale Netze, Akzeptanz
    von Diversität, Gesellschaftliche Teilhabe, Solidarität und Hilfsbereitschaft, Vertrauen in Institutionen.
Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene, gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiges Hinweise:

  • Personalstellen werden nur bei regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die Dauer von max. 3 Jahren gefördert.
  • Bei Direktanstellung kommen die Einheitskosten Personal nach der FRL/LEADER 2023 zur Anwendung

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D3.1 Schaffung und Aufwertung von Aufenthaltsbereichen im öff. Raum

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Wir fördern

bauliche barrierefreie Vorhaben, die öffentliche Aufenthaltsbereiche aufwerten:

  • Möglichkeiten für: Bewegung, Sport und Spiel (Schachfelder, Bouleflächen), erlebnisorientierte Spielplätze, Basketballfelder, Fahrradparcours, Skateanlagen, bespielbarer Rasen, öff. Grillplätze
  • Ausbau vom Komfort: Möblierung, Barrierefreiheit, Sitzgelegenheiten, sanitäre Einrichtungen
  • Ausbau von Sicherheit: Abgrenzung Verkehr/Beleuchtung 
  • Anpassung Klimawandel: Beschattung, Trinkwasserspender, Wasserspiele.
Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren für Kommunen
  2. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren für Vereine und Kirchgemeinden
  3. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D3.2 Entwicklungsgrundlagen in Kommunen schaffen

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Wir fördern Machbarkeitsstudien, Planungen, Konzepten, Beteiligungsprozesse, Markt-, Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen, die mindestens für eine
Ortschaft von Bedeutung sind.
Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, KMU, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)
wichtiger Hinweis: Ausgeschlossen sind gesetzl. vorgegebene Planungen

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D3.3 Förderung von Vorhaben der Grundversorgung in folgenden Bereichen: Nahrungsmittel, gesundheitliche Versorgung, Pflege, Gastronomie

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Wir fördern im Innenbereich der Orte zur Schaffung, Sanierung oder Erweiterung von:
  • Grundversorgungseinrichtungen in bestehenden Gebäuden oder Mehrfunktionshäusern mit Zugewinn an Barrierefreiheit
  • Zuwegungen (Zufahrten, barrierefreie Zugänge); Regiomaten; digitale Lösungen; Ausstattungen.
Begünstigte: Komm. Begünstigte, kleine und mittelständige Unternehmen
Fördersatz: 60 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen möglich)

wichtiger Hinweis: Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans

 

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D4.1 Förderung von Kunst und Kultur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

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Wir fördern Vorhaben zur Förderung von Kunst und Kultur, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dient, durch u.a. Anschaffungen von Ausstattung, Mobilität für BesucherInnen und Einrichtungen, barrierefreie Angebote, zielgruppenspezifische Angebote, Machbarkeitsstudien und Konzepte, Digitalisierungen, Projektförderung, Projektmanagements.

Begünstigte: eingetragene gemeinnützige Vereine, Körperschaften d. öff. Rechts, kleine mittelständige Unternehmen
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Personalstellen werden nur bei regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die Dauer von max. 3 Jahren gefördert.
  • Bei Direktanstellung kommen die Einheitskosten Personal nach der FRL/LEADER 2023 zur Anwendung

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D4.2 Moderne Heimatkunde

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Wir fördern Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit, der Präsentation/Information und des Regionalmarketings. Gefördert werden insbesondere Projekte für moderne Heimatkunde, bspw. Sensibilisierung für Lokal- und Regionalgeschichte, zur Pflege und Vermittlung bestehender Bräuche sowie des immateriellen Kulturgutes, zur Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für Anliegen der Traditions- und Heimatpflege sowie generationenübergreifende Projekte. Die Sanierung von Kleindenkmälern ist nur in Verbindung mit einem Bildungsprojekt, möglichst für Jugendliche,
möglich.

Begünstigte: Komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • Auf eine barrierefreie Gestaltung der Projekte ist zu achten.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Natur und Umwelt

E1 Renaturierung und ökologische Sanierung öff. zugänglicher Still- oder Fließgewässer

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Wir fördern die ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern

Begünstigte: Komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % bei nicht NE-Vorhaben/ sonst gelten die Bedingungen der Fachförderung RL NE
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • Stillgewässer müssen nach den Voraussetzungen und Vorgaben der RL NE saniert, revitalisiert oder naturnah umgestaltet werden
  • bei Fließgewässern wird eine konzeptionelle Grundlage (bspw. Gewässerunterhaltungspläne) oder eine fachliche Beratung durch den DVL oder das LfULG benötigt
  • nötig ist immer eine befürwortende Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde und/oder Unteren Naturschutzbehörde

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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E2 Grüne Städte und Dörfer

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Wir fördern

a) Investive und nicht investive Vorhaben zur Aufwertung und Pflege von Landschaftsstrukturen und Landschaftselementen außerorts sowie Begrünungen von öffentlichen innerörtlichen Bereichen, ACHTUNG: Verwendung mind. heimischer Pflanzen lt. Florenatlas Sachsen bei innerörtlichen Vorhaben,
gebietseigene Pflanzen außerorts.

b) Gebäudebegrünung:
Dachbegrünung - Förderfähig ist ausschließlich die Verwendung gebietsheimischer, bzw. als Gartenpflanzen etablierter Pflanzen. Das Ausbringen gebietsfremder Arten als
auch invasive Arten ist nicht förderfähig.
Fassadenbegrünung - Förderfähig ist nur die Verwendung heimischer Arten

Begünstigte:

a) Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine, landw. Betriebe

b) alle

Fördersatz: 80 % bei nicht NE-Vorhaben/ sonst gelten die Bedingungen der Fachförderung RL NE
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € nicht investiv, max. 50.000 € bei investiven Vorhaben (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • Nötig ist Negativattest der FRL Stadtgrün, wenn das Vorhaben auch dort förderfähig wäre

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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E3 Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung

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Wir fördern den Rückbau baulicher Anlagen sowie technischer Infrastruktur mit entsprechendem Nachnutzungskonzept zur Renaturierung oder (Teil-) Versiegelung.

Begünstigte: alle
Fördersatz: 50 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • Nötig ist ein Nachnutzungskonzept.
  • Abbrüche im Außenbereich sind nur bei anschließender Renaturierung oder Nutzung für erneuerbare Energien möglich.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren für Kommunen
  2. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren für alle anderen
  3. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Wohnen

F1 Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken

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Wir fördern zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende Gebäude.

Begünstigte: Privatpersonen
Fördersatz: 40 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 75.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • ortsbildprägende Gebäude: Ortsbildprägend ist ein Gebäude, wenn es an zentraler Stelle steht, oder an einer Sichtachse, oder wenn es den Ortsrand prägt oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles ist. Die Einschätzung nimmt die jeweilige Kommune in einer entsprechenden Stellungnahme vor.
  • Bitte prüfen Sie hier, ob Ihre Projekt einen Mehrwert für die LEADER-Region generieren kann. Ohne dem ist eine Förderung nicht möglich.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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F2 Förderung des Mietwohnungsbaus auf Mehrseithöfen

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Wir fördern die Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung mind. 2 und maximal 5 Mietwohnungen auf Mehrseithöfen, davon muss mindestens eine Wohnung barrierefrei sein.

Begünstigte: Privatpersonen
Fördersatz: 40 % der Kosten
Zuschuss: mind. 40.000 € je Wohneinheit (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Hauptwohnsitz der NutzerInnen noch nicht am Umsetzungsort sein

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Vergangene Projektaufrufe mit den ausgewählten Vorhaben

Aktuelle Förderperiode:

2025, 2024, 2023

 

Alte Förderperiode (2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022)